Annahme, dass 30 Prozent des Nettogehalts für die Miete die Obergrenze für bezahlbaren Wohnraum sind. Bei den Mietpreisen wird zwischen Wohnungen, die nach 1945 gebaut wurden, und Wohnungen in Gebäuden, die vor 1945 gebaut wurden, unterschieden. Die Mietdaten beinhalten keine Energiekosten, aber andere Nebenkosten. Für die Berechnung der monatlichen Nettogehälter wurden die mittleren Bruttojahreszahlen in der Hauptstadt Wien genommen, das 13. und 14. Gehalt weggelassen und die Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.