Wir legen 30 Prozent des Nettogehalts, die für Miete aufgewendet werden, als Schwellenwert für die Erschwinglichkeit von Wohnraum zugrunde. Die Mietangaben basieren auf den Höchstwerten der bestehenden Mieten für Standardwohnungen in jeder OMI-Zone. Nebenkosten sind nicht enthalten. Die Nettogehälter wurden berechnet, indem die Einkommensteuer von den Bruttotabellengehältern von Arbeitnehmer*innen mit 10 Jahren Berufserfahrung und Berufseinsteigern abgezogen wurde.